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Wer darf sich versichern? |
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In der privaten Krankenversicherung dürfen Sie sich versichern, wenn Sie eines der folgende Voraussetzung erfüllen:
- Selbständige, Freiberufler und Beamte
Unabhängig von der Höhe Ihres Verdienstes können Sie sich als Selbständiger, Freiberufler oder Beamter und Beihilfebrechtigter (Richter, Abgeordneter) privat krankenversichern.
- freiwillig versicherte Angestellte
Als mind. 3 Jahre in Folge freiwillig versicherter Arbeitnehmer oder Angestellter haben Sie die Möglicheit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Als freiwillig versicherter gelten Sie, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen 48.150 Euro, bzw. Ihr monatliches Bruttoeinkommen 4.012,50 Euro beträgt (Stand 2008).
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