Grundsätzlich kennen sowohl die gesetzliche als auch die
private Krankenversicherung das Krankentagegeld, das die finanzielle Absicherung bei krankheitsbedingtem Verdienstausfall darstellt. Erkrankt der Versicherte und ist er durch seine Erkrankung vorübergehend arbeitsunfähig, erhält er Krankentagegeld. Bei Arbeitnehmern und Angestellten zahlt zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang deren Lohn oder
Gehalt weiter, weshalb hierbei von Lohnfortzahlung gesprochen wird.
Dauert die Erkrankung länger an als sechs Wochen, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Zahlungen. Die gesetzliche Krankenkasse leistet dabei Zahlungen, die bei 70% des letzten Bruttoeinkommens, allerdings bei maximal 90% des letzten Nettoeinkommens liegen. Zudem ist die Zahlung des Krankentagegeldes auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt, danach hat der Versicherte keinerlei Ansprüche mehr. Bei der privaten Krankenversicherung richten sich die Zahlungen nicht nach dem Einkommen, sondern nach den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag.
Das bedeutet, der Versicherte kann die Höhe seines Krankengeldes, allerdings meist maximal bis zur Höhe seines durchschnittlichen Nettoeinkommens, selbst festlegen, zudem ist die Dauer der Zahlung nicht zeitlich beschränkt. In der Regel endet das Krankentagegeld spätestens dann, wenn der Versicherte das Rentenalter ereicht oder vollständig arbeitsunfähig wird. Insbesondere für selbstständig und freiberuflich Tätige ist es von großer Bedeutung, die Höhe und den Beginn der Zahlungen des Krankentagegeldes richtig zu wählen, da sie bei Krankheit in der Regel kein Einkommen erzielen und somit einen vollständigen Verdienstausfall ausgleichen müssen. Allerdings gilt hierbei die Faustregel, das der Beitrag umso höher ist, je früher die Krankentagegeldzahlungen einsetzen und je höher der vereinbarte Tagessatz ist. Wichtig zu wissen ist zudem, dass auch die Krankentagegeldversicherung den üblichen Annahmekriterien der privaten Versicherung unterliegt.
Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung die Annahme des Krankentagegeldes für bestimmte Berufe ablehnen oder einschränken und im Gegenzug für andere Berufgruppen mit geringem Risiko sehr günstig anbieten kann. Generell empfiehlt es sich, die Krankentagegeldversicherung gemeinsam mit der Krankenvollversicherung bei einem Versicherer abzuschließen, da andernfalls in der Regel das Kündigungsrecht des Versicherers für die Krankentagegeldversicherung erhalten bleibt.