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Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung |
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Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Angestellter unter die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) fallen und in der privaten Krankenversicherung nicht mehr freiwillig versichert sind, müssen Sie sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das gleiche gilt für alle Selbständige, die sich Arbeitslos melden.
Wenn Sie jedoch davor mind. fünf Jahre privat Krankenversichert waren, haben Sie die Möglichkeit sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Danach haben Sie aber keine Möglichkeit mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren.
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