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Bei Versicherungsbeginn sind Wartezeiten abzuleisten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei:
- Unfällen
- Kindernachversicherung
- Ehegattennachversicherung
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie,
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Sie
entfallen bei der Kindernachversicherung. Für Behandlungen, die während
der Wartezeiten eintreten, werden Versicherungsleistungen vom ersten
Tag nach Ablauf der Wartezeit an gewährt.
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