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Vorvertragliche Anzeigepflicht |
Als vorvertragliche Anzeigepflicht bezeichnet man die gesetzliche
Obliegenheit des Antragstellers. Der Antragsteller ist bei der
Schließung des Vertrages verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände, die
für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, anzuzeigen.
Beispiel :
Sie leiden an einer chronischen Erkrankung. Wenn Sie dies bei
Antragstellung verschweigen, können sich unterschiedliche Rechtsfolgen
wie z.B. Leistungsfreiheit bzw. Kündigung/Rücktritt vom Vertrag durch
den Versicherer, ergeben.
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