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Versicherungspflichtgrenze |
Die Versicherungspflichtgrenze ist die Obergrenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte versicherungspflichtig sind.
Sie liegt im Jahr 2007 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 47.700,00 EUR.
Die Versicherungspflichtgrenze errechnet sich aus dem monatlichen
Bruttoarbeitsentgelt multipliziert mit zwölf (Monate). Hinzuzurechnen
sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie
Überstundenvergütungen, wenn sie mit einem Pauschalbetrag ständig
vergütet werden. Wird die Versicherungspflichtgrenze Überschritten,
entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht. Der Betroffene kann
entscheiden, ob er auch weiterhin als freiwillig Versicherter in der
gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder einer privaten
Krankenversicherung beitritt.
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