Wenn Sie Arbeitnehmer sind und Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
die Jahresarbeitsentgeltgrenze 3 Jahre in Folge überschreitet, sind Sie
von der Versicherungspflicht befreit.
Es gibt jedoch eine Ausnahme:
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder Berufsanfänger sind, tritt die
Versicherungsfreiheit ein, wenn das Einkommen 3 Jahre in Folge über der
JAEG-Grenze liegt. Die wegen Überschreitens der JAEG-Grenze aus der
Krankenversicherungspflicht ausscheidenden Arbeitnehmer bleiben
grundsätzlich Mitglied der Krankenkasse. Ihre Mitgliedschaft endet nur
dann, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse
über die Austrittsmöglichkeit Ihren Austritt erklären. Erklären Sie als
Arbeitnehmer Ihren Austritt nicht innerhalb dieser zwei Wochen, wird
die bisherige Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Mitgliedschaft
umgewandelt.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte
Wenn Sie einer dieser Personengruppen angehören, können Sie in die
private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie nicht als freiwilliges
Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen.
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