- Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung
(Untersuchung und Behandlung) wegen Krankheit oder Unfallfolgen; die
Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen
Schwangerschaft; die Entbindung sowie Vorsorgeuntersuchungen nach
gesetzlich eingeführten Programmen.
- Krankentagegeld- (Verdienstausfall-)Versicherung:
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen
Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf der Arzt vollständige
Arbeitsunfähigkeit feststellt.
- Pflegeversicherung:
Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig sind
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer,
voraussichtlich für mindestens sechs Monate, gemäß den Pflegestufen in
erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Pflegezusatzversicherung:
Versicherungsfall siehe Pflegeversicherung
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