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Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse |
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Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur Privaten wird als
"Übertritt" bezeichnet. Bei einem Übertritt aus der gesetzlichen
Krankenversicherung wird die ununterbrochene Vorversicherungszeit auf
die Wartezeiten angerechnet, wenn die private Krankenversicherung
unmittelbar an die Mitgliedschaft anschließt. Beim Einschluss von
Krankentagegeld in den Versicherungsschutz werden die Wartezeiten für
Krankentagegelder erlassen, die dem bisher in der gesetzlichen
Krankenkasse versicherten Tagegeld entsprachen.
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