|
Die Überforderungsklausel umfasst die Härtefallregelungen in der
gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die unzumutbar belastet
werden, erhalten eine kostenfreie Regelversorgung. Eine unzumutbare
Belastung liegt u. a. vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum
Lebensunterhalt unter einer bestimmten Grenze liegen (2006:
Alleinstehende 980?, mit einem Angehörigen 1.347,50?, jeder weitere
Angehörige zusätzlich 245? ), Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder
Ausbildungsförderung beziehen. So haben Versicherte z.B. Anspruch auf
Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit
Zahnersatz. Die Festzuschüsse decken mindestens 50 % der vorher
festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung ab. Die andere Hälfte
der Kosten zahlt der Versicherte. Wünscht der Versicherte eine
höherwertige Versorgung (z. B. Implantat statt Brücke) hat er die über
den Festzuschuss hinausgehenden Kosten selbst zu zahlen.
|