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Bei Erhöhung des Versicherungsschutzes gilt für den neu hinzukommenden
Teil das aktuelle Eintrittsalter und es findet eine erneute
Gesundheitsprüfung statt. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist ein
Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller
Anrechnung der Alterungsrückstellung möglich.
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