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Studenten sind bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis
zur Vollendung des 30. Lebensjahres, versicherungspflichtig (Ausnahmen
wie z.B. beim 2. Bildungsweg möglich). Der Anspruch auf
Familienversicherung geht jedoch vor. Diese endet aber mit Vollendung
des 25. Lebensjahres. Ab da muss sich der Student selbst gesetzlich
versichern Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist zum
Semesterbeginn möglich.
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