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Die Neuregelung des § 257 SGB V (Arbeitgeberzuschuss) verlangt seit dem
1.7.1994 von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen
Standardtarif für ältere Versicherte anzubieten. Nur dann dürfen diese
Unternehmen ihren vollversicherten Arbeitnehmern Bescheinigungen
ausstellen, die zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses berechtigen.
Wichtigste Vorgabe für diesen Tarif ist die Begrenzung auf den
durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Versicherungsfähig sind alle Personen ab dem 55.
Lebensjahr, die mindestens 10 Jahre in ihrem Unternehmen vollversichert
waren. Die Leistungen des Tarifs entsprechen im Wesentlichen denen der
gesetzlichen Krankenversicherung, lediglich bei ambulanter ärztlicher
Behandlung sowie bei Zahnbehandlung bleibt der Status des
Privatpatienten erhalten. Als brancheneinheitlicher Tarif wird er von
allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung mit identischen
Leistungen und Beiträgen angeboten.
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