Selbstständige unterliegen in der Regel nicht der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Krankenversicherung. Landwirtschaftliche
Unternehmen, Künstler und Publizisten unterliegen dagegen auch als
Selbstständige der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.
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