Für die Krankenversicherung von Kindern nach der Scheidung der Eltern gelten folgende Regeln:
- Sind beide Eltern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
versichert, dann kann frei gewählt werden, bei welcher der Kassen die
Kinder kostenfrei mitversichert werden.
- Ist ein Elternteil privat versichert, besteht ebenfalls eine
Wahlmöglichkeit. Die unter Familienversicherung beschriebenen
Einschränkungen bestehen nicht mehr, da keine Ehegemeinschaft vorliegt.
Im Versorgungsausgleich anlässlich einer Scheidung kann jedoch
festgelegt werden, welcher Elternteil für die Versicherungsbeiträge
aufzukommen hat, das Wahlrecht besteht dann aber immer noch.
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