Sie können den Versicherungsbeginn um zwei Monate rückdatieren lassen, bei:
· Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der freien
Heilfürsorge. Voraussetzung ist der Abschluss einer
Krankheitskosten-Vollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die
Vorversicherung.
· Mitversicherung Neugeborener ab Geburt bzw. Adoption eines Kindes.
· Mitversicherung des Ehegatten nach Eheschließung (Ehegattennachversicherung).
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