Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, wird beim Eintritt in
den Ruhestand Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVDR). Man
kann sich jedoch von der KVDR befreien lassen und freiwilliges Mitglied
der gesetzlichen Krankenkasse werden.
Als privat krankenvollversicherter Rentner zahlen Sie Ihre Beiträge -
vermindert um die jetzt nicht mehr notwendige
Krankentagegeld-Versicherung - weiter wie bisher. Sie erhalten einen
Zuschuss zum Krankenversicherungs-Beitrag von Ihrem zuständigen
Rentenversicherungsträger (BfA oder LVA). Dieser wird Ihnen jedoch
nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss dort gesondert beantragt
werden.Der Zuschuss darf nicht höher sein als die Hälfte des
tatsächlich gezahlten Beitrages für den privaten
Krankenversicherungsschutz.
Seit 1. Juli 1994 ist es für privat vollversicherte Rentner möglich,
auf den Standardtarif für ältere Versicherte umzustellen. Dieser sieht
Leistungen vor, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung
vergleichbar sind. Für diesen Schutz ist maximal der durchschnittliche
Höchstbeitrag in der gesetzlichen Versicherung zu bezahlen.
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