Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung kommen als
Heilbehandler grundsätzlich nur Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker in
Betracht. Deshalb können Sie Kosten der Inanspruchnahme von
Psychotherapeuten, Psychologen grundsätzlich nicht geltend machen.
Die meisten privaten Krankenversicherungsunternehmen erstatten Ihnen
diese Kosten einer medizinisch notwendigen Psychotherapie üblicherweise
auf freiwilliger Basis im Rahmen des so genannten
Delegationsverfahrens, d.h. wenn ein für die Behandlung
verantwortlicher Arzt einen nichtärztlichen Psychotherapeuten
einschaltet. Je nach Versicherung und Tarif bekommen Sie eine
festgelegte Anzahl an Therapiesitzungen pro Kalenderjahr erstattet.
|