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Kranken(tage)geld wird steuerfrei ausgezahlt, es wird jedoch Ihrem
Bruttoeinkommen zugerechnet. Das führt zu einem höheren Steuersatz,
obwohl das Krankengeld selbst steuerfrei ist (so genannter
Progressionsvorbehalt). Die Zahlungen müssen bei der
Einkommensteuererklärung angegeben werden.
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