Wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind und Ihr Einkommen unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind Sie
krankenversicherungspflichtig.
Außerdem pflichtversichert sind:
- Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz (u.U. Befreiungsmöglichkeit)
- Auszubildende
- Landwirte
- Künstler und Publizisten
- Rehabilitanten, Behinderte
- Studenten bis zum Abschluss des 14. Semesters oder bis zum 30. Lebensjahr
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