Die Pflegestufe wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Für den
Hilfebedarf bei bestimmten Verrichtungen des täglichen Lebens werden
Punkte vergeben. Man unterscheidet drei Pflegestufen:
I : erhebliche Pflegebedürftige,
II : Schwerpflegebedürftige,
III : Schwerstpflegebedürftige
|