Wenn Sie als privat Versicherter eine Krankheitskostenversicherung bei
einem weiteren Versicherungsunternehmen abschließen, oder machen Sie
von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen
Krankenversicherung Gebrauch, so müssen Sie die jeweiligen privaten
Krankenversicherungsunternehmen davon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Vor Abschluss einer weiteren Krankenhaustagegeldversicherung oder
Krankentagegeldversicherung müssen Sie die Einwilligung Ihrer
Erstversicherung einholen.
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