Die Krankenversicherung für Künstler (und Publizisten) ist im
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt. Nach diesem Gesetz
sind selbstständige Künstler und Publizisten versicherungspflichtig in
der Krankenversicherung.
Als Künstler oder Publizist gelten Sie dann, wenn Sie selbstständig
erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben
oder lehren, oder als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise
publizistisch tätig sind, also z.B. Maler, Bildhauer, Tänzer, Sänger,
Musiker, Schauspieler, Musiklehrer.
Als Künstler können Sie sich unter folgenden Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen:
· als Berufsanfänger oder
· als Höherverdienender.
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