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Kündigung durch den Versicherer |
Die Versicherung verzichtet bei einer Krankheitskostenvollversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Soweit für andere Versicherungsarten innerhalb der ersten drei
Versicherungsjahre ein Kündigungsrecht besteht, wird dieses durch die
Tarifbedingungen bei vielen Versicherungsgesellschaften eingeschränkt.
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