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Kündigung der priv. Krankenversicherung durch Versicherungsnehmer |
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Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich zum Ablauf eines jeden
Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei
Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, d.h.
Sie können Ihre Versicherung bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Erhöhung kündigen.
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