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Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung |
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Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen wollen, müssen
Sie das in jedem Fall schriftlich tun. Für Wechsler von einer
gesetzlichen zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung ist eine
Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich. Wer sich
einmal entschieden hat zu wechseln, der muss der neuen gesetzlichen
Krankenkasse mindestens 18 Monate treu bleiben. Erst nach Ablauf dieser
Frist, darf der Versicherte wieder wechseln. Die Bindungsfrist von 18
Monaten gilt nicht, wenn der Versicherte im Monat der Beitragserhöhung
seines Krankenversicherers kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu
wechseln. Wer z.Zt. ein monatlichen Bruttolohn von mehr als 3.937,50?
erhält oder sich selbstständig macht, der gilt als "freiwillig
Versicherter" und kann von der gesetzlichen zur privaten
Krankenversicherung wechseln. Der Wechsel in die private
Krankenversicherung kann nach Kündigung der gesetzlichen am Ende des
übernächsten Kalendermonats in Kraft treten.
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