Ihre Krankenversichertenkarte gilt als Ausweis beim Arzt bzw. Zahnarzt
und stellt die Grundlage zur Honorarabrechnung mit der zuständigen
kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigung dar.
Sie ersetzt den Krankenschein. In der gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten Sie zur Vorlage beim Arzt Ihre eigene Krankenversichertenkarte.
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