Die Krankentagegeld- oder Verdienstausfallversicherung bietet Ihnen
nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglicher
Höhe, ohne Rücksicht darauf, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus
behandelt werden. Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige
Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf eine
vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Das Krankentagegeld wird Ihnen ohne zeitliche Begrenzung und steuer-
sowie sozialabgabenfrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Sie müssen Ihrer Versicherung die ärztlich festgestellte
Arbeitsunfähigkeit spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns
anzeigen.
Üblicherweise wird eine auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene
Karenzzeit vereinbart. Wenn Sie Arbeiter oder Angestellter sind, dann
haben Sie in der Regel eine Karenzzeit von 42 bzw. 182 Tagen, je nach
Dauer der im Arbeitsvertrag festgelegten Gehaltsfortzahlung im
Krankheitsfall.
Sind Sie Selbstständiger oder Freiberufler, dann können Sie die
Karenzzeit je nach Art und Umfang Ihrer Einkunftserzielung wählen.
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