Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts bis
max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des
regelmäßigen Nettoverdienstes. Davon haben Sie als versicherter
Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung zu entrichten.
Krankengeld wird für ein und dieselbe Erkrankung max. bis 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
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