|
In der privaten Krankenversicherung gibt es das
Kostenerstattungsprinzip. D.h. in der privaten Krankenversicherung hat
der privat Versicherte die freie Auswahl des Arztes oder des
Krankenhauses.
Durch das Kostenerstattungsprinzip wird ein
Behandlungsvertrag zwischen dem privat Versicherten und dem Arzt oder
Krankenhaus geschlossen.
Am Ende einer Behandlung erhält der privat
Versicherte eine Rechnung für die Leistungen. Diese Rechnung, welches
die Grundlage für die Leistungserstattung bildet, leitet der privat
Versicherte an seine private Krankenversicherung weiter.
Die private
Krankenversicherung erstattet den Rechnungsbetrag auf das Konto des
privat Versicherten und dieser überweist es danach an den Arzt oder an
das Krankenhaus.
|