Bei Neugeborenen - dies gilt für Voll- und Zusatzversicherung - beginnt
der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ohne
Wartezeiten und Risikoprüfung unmittelbar nach der Geburt unter
folgenden Voraussetzungen:
· Am Tage der Geburt muss ein Elternteil mindestens drei Monate bei der privaten Krankenversicherung krankenversichert sein.
· Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach der
Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen (bei den
meisten Krankenversicherungen ist der taggenaue Beginn am Geburtstag
möglich).
· Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender sein als der des bereits versicherten Elternteils.
Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind zum
Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein
erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines Risikozuschlages bis zur
einfachen Beitragshöhe zulässig.
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