Kinder sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert bis zum
· 18. Geburtstag
· 23. Geburtstag, wenn sie nicht erwerbstätig sind
· 25. Geburtstag (zuzüglich der Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes)
bei Schulausbildung bzw. Studium oder freiwilligem sozialem Jahr
wenn sie kein eigenes Einkommen haben.
In der privaten Krankenversicherung muss jedes Kind einzeln mit eigenem Beitrag versichert werden.
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