Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt seit dem 1. Januar 1993
nur noch bei minderjährigen Versicherten (bei schwerer
Kiefermissbildung auch bei Erwachsenen) 80% der Kosten für die im
Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten Behandlung.
Befinden sich mindestens zwei Ihrer Kinder, die bei Beginn der
Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit Ihnen
in einem gemeinsamen Haushalt leben, in Behandlung, werden ab dem 2.
Kind 90% der Kosten übernommen. Nach Abschluss der Behandlung erhalten
Sie den von Ihnen getragenen Kostenanteil erstattet. Bei den privaten
Krankenversicherungen erfolgt die Erstattung dieser Kosten unabhängig
vom Alter der versicherten Person je nach Tarif in der Regel im Rahmen
der Zahnersatzregelung.
|