|
Als Karenzzeit bezeichnet man den Zeitraum zwischen dem Beginn des
Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht.Beispiel:
Wer eine Gehaltsfortzahlung von 6 Wochen mit seinem Arbeitgeber
vereinbart hat, benötigt in der Krankentagegeldversicherung eine
Karenzzeit von 6 Wochen, da erst danach die Tagegeldzahlung einsetzen
muss.
|