Die KVdR ist eine Pflichtversicherung, die in der gesetzlichen
Krankenversicherung eintritt, wenn Personen die Voraussetzungen für den
Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten
wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) erfüllen.
Krankenversicherungspflichtige Rentner haben aus ihrer Rente Beiträge
zu entrichten, an denen sich der Rentenversicherungsträger beteiligt.
Die Beiträge des Versicherten werden von der Rente einbehalten und mit
dem Beitragsteil des Rentenversicherungsträgers an die Krankenkasse
gezahlt. Für Rentenbezieher, die nicht Pflichtmitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse sind, kann aus der Rentenversicherung ein
Beitragszuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung
gezahlt werden.
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