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Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) |
Sie sind als Arbeitnehmer nicht krankenversicherungspflichtig und
können sich somit privat versichern, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen
über 50.850 Euro (Stand 2012) liegt. Diese Gehaltsgrenze ist die sogenannte
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze). Zum
regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen unter anderem: -
Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt), - regelmäßige Sonderzahlungen
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld), - pauschale Überstundenvergütung, -
Sachbezüge, - vertraglich geregelter Bereitschaftsdienst bzw.
Rufbereitschaft, - Vermögenswirksame Leistungen.
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