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Für Heilpraktikerbehandlung besteht in der privaten Krankenversicherung
in den meisten Tarifen ein Leistungsanspruch, sofern der Tarif keine
Ausschlüsse vorsieht. Für Sie als Versicherter ist es wichtig zu
wissen, dass nicht alle möglichen Heilpraktikerleistungen abgesichert
sind. Viele Versicherungen akzeptieren nur Abrechnungen nach der
Gebührenordnung für Heilpraktiker. Andere Versicherungen halten sich
abrechnungstechnisch an die Gebührenordnung für Ärzte. Wenn Sie Zweifel
haben, ob eine bestimmte Diagnostik oder eine bestimmte Therapie
abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen, sich vorher bei Ihrer
Versicherung zu erkundigen.
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