|
Wenn Se in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind,
erhalten Sie eine Hilfe zur Haushaltsführung, wenn Sie oder eine im
Haushalt lebende Person wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, bei
Kuren sowie häuslicher Krankenpflege den Haushalte nicht weiterführen
können und in Ihrem Haushalt ein Kind (innerhalb bestimmter
Altersgrenzen) lebt.
|