Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dann
Sie haben in vielen Fällen Eigenanteile bei Leistungsinanspruchnahme zu
tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherung jedoch von allen Zuzahlungen befreit
Eine vollständige Befreiung von den Eigenanteilen
· zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
· bei Vorsorge- und Rehabilitationskuren,
· bei Zahnersatz,
· bei notwendigen Fahrtkosten
erfolgt immer dann, wenn Sie dadurch unzumutbar belastet werden.
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