In der Gruppenversicherung besteht ein Versicherungsvertrag für eine
Vielzahl von Personen mit gleichen Merkmalen. Dies kann die
Zugehörigkeit zu einer Vereinigung (z.B. einem Berufsverband), oder die
Zugehörigkeit zu einem Unternehmen sein.
Für den Abschluss einer Gruppenversicherung sind bestimmte
Anforderungen zu erfüllen, besonders im Hinblick auf die Mindestzahl
der zu versichernden Personen (mindestens 10, sofern auch Angehörige
der versicherbaren Personen berücksichtigt werden mindestens 20).
Dem stehen jedoch eine Reihe von Vergünstigungen entgegen, z. B. die
Möglichkeit des Erlasses von Wartezeiten, Kontrahierungszwang usw. Auf
Grund geringerer Verwaltungskosten ist auch der Beitrag geringer als in
der Einzelversicherung.
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