|
GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer |
Die Versicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Es stellt sich das Problem, dass durch den Geschäftsführervertrag
oftmals eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung zustande kommen würde, wenn das Gehalt unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Durch seine Position als
Gesellschafter ist der GGF jedoch auch wie ein Selbstständiger zu
betrachten. Deshalb kommt es bei der Prüfung der Versicherungspflicht
darauf an, ob der GGF maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der GmbH
hat. Hierfür wurden Kriterien festgelegt, wie z.B. die Höhe der
Beteiligung.
|