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Geringfügige Beschäftigung |
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Geringfügige Beschäftigung bzw. geringfügige selbstständige Tätigkeiten
sind versicherungsfrei. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
Ihre Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden (gesetzliche
Krankenversicherung / Arbeitslosenversicherung) bzw. 18 Stunden
(gesetzliche Rentenversicherung) in der Woche ausgeübt wird und Ihr
monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig 400? nicht übersteigt. Liegt der
Verdienst in diesem Bereich, fallen für den Arbeitnehmer weder Steuern
noch Sozialabgaben an. Der Verdienst ist dann also Brutto für Netto.
Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 25%.
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