Für jede Arbeitsunfähigkeit haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für grundsätzlich sechs Wochen.
Die Anspruchsdauer verlängert sich jedoch nicht, wenn während der
Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die für sich allein
ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit verursacht.
Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter
Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf sechs Wochen innerhalb
von 12 Monaten begrenzt. Die Zwölf-Monats-Frist braucht nicht mit dem
Kalenderjahr identisch sein. Wenn Sie vor der erneuten
Arbeitsunfähigkeit jedoch mindestens sechs Monate nicht infolge
derselben Krankheit arbeitsunfähig waren, haben Sie wieder Anspruch auf
sechs Wochen Lohnfortzahlung.
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