Sie können der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig Versicherter
beitreten oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden, wenn
Sie aus der Versicherungspflicht ausscheiden. Voraussetzung ist
allerdings, dass Sie ein Jahresbruttoeinkommen Über der
Versicherungspflichtgrenze erzielen, d.h. Über 47.700,- Euro jährlich
verdienen. Wenn Sie der freiwilligen Versicherung beitreten, dann
müssen Sie dies der Kasse innerhalb von drei Monaten nach dem Eintreten
der oben genannten Voraussetzungen anzeigen.
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