Die freie Heilfürsorge bezeichnet eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn
hauptsächlich für Soldaten, Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte
während ihrer aktiven Dienstzeit. Dieser Anspruch auf kostenlose
medizinische Versorgung wird als freie Heilfürsorge bezeichnet.
Grundlage sind Verordnungen des Bundes oder der einzelnen Länder. Die
Leistungen entsprechen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Ehegatten und Kinder von Freie-Heilfürsorge-Berechtigten besteht
Beihilfeanspruch.
Freie Heilfürsorge wird gewährt für:
· Berufssoldaten
· Soldaten auf Zeit
· Wehrpflichtige
· Angehörige des Bundesgrenzschutzes
· sowie- Polizei- und Feuerwehrbeamten entsprechend den Regelungen der einzelnen Länder
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