Arbeiten Sie als Freiberufler, dann können Sie nach dem
Sozialgesetzbuch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichern, wenn Sie unmittelbar vorher mindestens 12 Monate oder in
den letzten fünf Jahren mindesten 24 Monate in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert waren.
Wer als Freiberufler gilt, wird im EStG bestimmt. Hierzu zählen u. a.
selbstständig tätige Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Heilpraktiker
sowie Dolmetscher.
Freiberufler können sich auch jederzeit privat kranken versichern
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