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Seit 1989 bestehen Arzneimittelfestbeträge, die die
Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung vor
überhöhten Arzneimittelpreisen schützen sollen. Festbeträge sind
Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittel-Preisen durch die
gesetzlichen Krankenkassen. Für vergleichbare und somit austauschbare,
aber unterschiedlich teure Medikamente, wird ein einheitlicher,
maximaler Erstattungsbetrag festgesetzt, der für alle Krankenkassen
bindend ist, der so genannte Festbetrag. Verordnet der Arzt ein
Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der Patient
den Differenzbetrag zusätzlich entrichten. Gegenwärtig existieren
Festbeträge für über 24.100 Arzneimittelpackungen (sprich verschiedene
Fertigarzneimittel unter Berücksichtigung von Wirkstärken,
Packungsgrößen und Darreichungsformen).
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