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Ehegattennachversicherung |
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Private Krankenversicherung: Wenn Sie mindestens seit drei Monaten
versichert sind, dann entfällt bei einer Krankheitskostenversicherung
die allgemeine Wartezeit von drei Monaten für Ihren Ehegatten.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine gleichartige Versicherung
innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung beantragt wird.
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