Schließen Sie als versicherte Person bei einem weiteren Versicherer
einen Krankheitskosten-Versicherungsvertrag ab, oder machen von der
Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gebrauch, dann sind Sie verpflichtet, Ihr Versicherungsunternehmen von
der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.
Dies ist wichtig, da der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung
einer bereits bestehenden Versicherung mit Anspruch auf
Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld nur mit Einwilligung Ihrer
Versicherung vorgenommen werden darf. Ein Verstoß gegen diese
Obliegenheiten führt ggf. zur Leistungsfreiheit Ihrer Versicherung
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