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Chip-Karte für privat Versicherte |
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Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind,
erhalten Sie nach Abschluss eines Tarifes eine Chip-Karte. Diese wird
eingesetzt zur Erstattung von Krankenhauskosten. Aus der Chip-Karte ist
für das Krankenhaus ersichtlich, welche Leistungen von Ihrer
Krankenversicherung übernommen werden. Sie gilt damit als
Kostenübernahmeerklärung für die Pflegekosten.
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